Handylogos
Die
Geschichte des Handys, bzw. des Mobiltelefons begann bei uns in
Deutschland um die 1950er Jahre herum. Durch die Weiterentwicklung der
Technologie, kamen immer weitere Extras hinzu im Laufe der Jahre, so
zum Beispiel die so genannten Klingeltöne und auch die so genannten
Handylogos, wobei ein Logo frei übersetzt um ein grafisch gestaltetes
Firmenzeichen handelt.
Handy Logos gibt es für alle Handytypen. Bei dem Begriff Handylogo
handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine
entweder textuelle oder aber eine grafische Darstellung eines Logos
oder eines Produktschriftzugs auf einem Mobiltelefon.
Grob wird bei
Handyogo
zwischen einem Netzschriftzug, einem so genannten Textlogo und einem
Hintergrundbild, einem so genannten Bildlogo unterschieden.
Handy Logos mit Bild sind am
beliebtesten.
Der Netzschriftzug ist dabei der Text, der das empfangene Netz oder
ein Produkt des Netzes bezeichnet. Es handelt sich dabei bei einem
Netzanbieter in der Regel um dessen eigenes Logo.
Wenn
ein Netzanbieter eine Reihe von Tarifen anzubieten hat, so kann es
sich bei dem Handylogo, bzw. dem Textlogo auch durchaus um die
Bezeichnung eben dieses Tarifs handeln, der dann abgebildet wird, bzw.
eventuell zusätzlich noch mit dem Logo des Netzbetreibers.
Bei einem Bildlogo wird der Schriftzug, sprich das Logo des
Herstellers durch ein Hintergrundbild ersetzt. Entsprechende Grafiken
kann man sich sowohl aus dem Internet herunter laden, als auch von
entsprechenden Diensten, die ebenfalls die Netzbetreiber anbieten. Die
Nutzung dieser Dienste ist jedoch kostenpflichtig. Das Herunterladen
aufs
Handy geschieht
dabei mittels Formaten wie GIF oder JPG. Übermittel werden diese per
Datenkabel oder per Bluetooth. Sie können aber auch durch die Nutzung
von WAP auf das Handy geladen werden. Versendet werden können diese
Daten aber auch per SMS.
Der Nutzer muss diese herunter geladenen Datei jedoch dann noch als
Hintergrundbild definieren.
Insbesondere mit derartigen kostenpflichtigen Handy-Extras stehen die
Anbieter jedoch zunehmen in der Kritik. Angeboten werden diese Extras
nämlich in der Regel als Abonnement, wofür eine monatliche Gebühr
entrichtet werden muss. Insbesondere Jugendliche Nutzer werden dabei
durch irreführende Werbung in die Kostenfalle gelockt.
Die Werbung für Klingeltöne wurde in Deutschland schon vor einiger
Zeit beschränkt.
Zwischen 16.00 Uhr und 20.00 Uhr beispielsweise darf keine Werbung für
Klingeltöne, oder aber ähnliche Handysoftware gesendet werden. Darüber
hinaus muss die Werbung auch für Kleinkinder geeignet sein, das heißt
sie darf nicht jugendgefährdend sein.
Eine weitere Voraussetzung dass derartige Werbung gesendet erden darf,
ist die Bedingungen klar verständlich sind und auch in einer lesbaren
(also nicht nur hörbaren) Werbebotschaft über den Sender gehen.
Die
Auswahl an Handylogos ist dabei riesig. Das Angebot reicht dabei von
kleinen Animationen und farbigen Logos bis hin zu der Möglichkeit
seine eigenen Fotos auf das Display seines Handys zu bringen. Im
Internet wird hierfür entsprechende
Software zur Verfügung gestellt –
einfach Lieblingsbild (zum Beispiel ein Foto von seinem Kind, oder ein
Schnappschuss von einem Ausflug, oder aber einem freudigen Ereignis,
zum Beispiel dem allerersten Bild von einem neuen Erdenbürger, einfach
hoch laden und Bildausschnitt auswählen. Danach muss das fertige Logo
auf das Handy geschickt. Auf diese Weise kann man seine Lieben immer
bei sich haben. Aber ein derartiges Handylogo kann man natürlich auch
an seine Freunde und Verwandte schicken. |